Schlachtabfälle müssen in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsogt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Rohes Fleisch und unbehandelte Knochen, auch von Fischen, dürfen nicht in die Biotonne.
Diese Demoversion dient lediglich zur Veranschaulichung der Funktionsweise.
Wenn Sie konkrete Fragen zur Entsorgung haben wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Abfallberatung!
Beispiele:
Schlachtabfälle müssen in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsogt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Rohes Fleisch und unbehandelte Knochen, auch von Fischen, dürfen nicht in die Biotonne.