
Im Rahmen der Schadstoffsammlung werden auch defekte Elekro-Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 50 cm angenommen.
Welche Schadstoffe werden angenommen?
Bei der Schadstoffsammlung werden zahlreiche Schadstoffarten angenommen:
- Farben und Lacke (Gebinde mit flüssigen Restmengen, keine Binderfarben
- Holzschutzmittel
- Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel
- Quecksilber (z. B. aus Thermometern)
- Lösemittel, Kleberreste, Säuren und Laugen, Beizmittel, Ammoniak, Laborchemikalien, Fotochemikalien
- Fette und Wachse (flüssig und pastös), ölhaltige Betriebsmittel (z. B. Öllappen)
- PCB-haltige Kondensatoren (bis zu 1 kg pro Stück)
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest)
- Spraydosen (nur mit Restinhalten der o.g. Stoffe)
- Gerätebatterien und -akkumulatoren (keine Autobatterien) und Akkus aus Elektrowerkzeugen
- Elektrokleingeräte
Der Handel ist verpflichtet, Gerätebatterien und -akkumulatoren kostenlos zurückzunehmen.
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