Wenn Sie ein Fahrzeug endgültig stilllegen wollen, müssen Sie unter Vorlage eines Nachweises (über den Verbleib) bei der Zulassungsbehörde Ihr Altfahrzeug abmelden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur einem anerkannten Annahme- oder Verwertungsbetrieb überlassen.
Bei Fragen zu Autowracks wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Für die Entsorgung dieses Abfalls wenden Sie sich bitte an die Abfallbratung.
























